Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Gel­tungs­be­reich 
Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen der Emo­Train GmbH, Max-Rütt­gers-Str. 5b, 82067 Schäft­larn, ver­tre­ten durch ihre Geschäfts­füh­re­rin: Frau Vere­na Her­zog-Pohl (im Fol­gen­den: Emo­Train GmbH genannt) und den Kun­den in der zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gül­ti­gen Fas­sung. Ent­ge­gen­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit aus­drück­lich widersprochen.

b) Ver­trags­ver­ein­ba­rung
Ver­trags­spra­che ist deutsch.

c) Ver­trags­schluss
Die Dar­stel­lung des Sor­ti­ments im Inter­net-Shop von der Emo­Train GmbH ist frei­blei­bend und unver­bind­lich. Der Bestell­vor­gang läuft wie folgt ab: Der Kun­de wählt zunächst die gewünsch­ten Waren aus. Im zwei­ten Schritt gibt er sei­ne Daten ein­schließ­lich Rech­nungs­an­schrift ein. Der Kun­de kann ggf. eine abwei­chen­de Lie­fer­an­schrift ver­mer­ken und sodann eine Zah­lungs­me­tho­de aus­wäh­len. Im nächs­ten Schritt hat der Kun­de die Mög­lich­keit, sämt­li­che Anga­ben (z.B. Name, Anschrift, Zah­lungs­wei­se, bestell­te Arti­kel) noch ein­mal zu über­prü­fen und ggf. Ein­ga­be­feh­ler zu berich­tig­ten, bevor er sei­ne Bestel­lung durch Kli­cken auf den But­ton „Zah­lungs­pflich­tig bestel­len“ bestä­tigt. Die Bestel­lung erfolgt durch das Kli­cken auf den But­ton „Zah­lungs­pflich­tig bestel­len“. Die Emo­Train GmbH wird den Zugang der Bestel­lung des Kun­den unver­züg­lich bestä­ti­gen. Die Zugangs­be­stä­ti­gung stellt noch kei­ne ver­bind­li­che Annah­me der Bestel­lung dar. Die Emo­Train GmbH ist berech­tigt, das in der Bestel­lung lie­gen­de Ver­trags­an­ge­bot inner­halb von zwei Tagen nach Ein­gang der Bestel­lung per E‑Mail, Fax, Tele­fon, pos­ta­lisch oder durch Zusen­dung der Ware ver­bind­lich anzu­neh­men. Mit der Annah­me kommt ein Ver­trag zwi­schen die Emo­Train GmbH und dem Kun­den zustande.

d) Spei­che­rung des Ver­trags­tex­tes
Der Ver­trags­text wird von der Emo­Train GmbH gespei­chert und dem Kun­den nach Absen­dung sei­ner Bestel­lung nebst den vor­lie­gen­den AGB und Kun­den­in­for­ma­tio­nen in Text­form (z.B. E‑Mail, Fax oder pos­ta­lisch) zuge­schickt. Der Ver­trags­text kann vom Kun­den nach Absen­dung sei­ner Bestel­lung jedoch nicht mehr über die Inter­net­sei­te des Ver­käu­fers abge­ru­fen wer­den. Der Kun­de kann über die Druck­funk­ti­on des Brow­sers die maß­geb­li­che Web­site mit dem Ver­trags­text ausdrucken.

§ 2 Lieferung

a) Teil­lie­fe­run­gen 
Die Emo­Train GmbH ist zu Teil­lie­fe­run­gen berech­tigt, wenn dies für den Kun­den zumut­bar ist. Im Fal­le von Teil­lie­fe­run­gen fal­len dem Kun­den jedoch kei­ne zusätz­li­chen Ver­sand­kos­ten an. b) Lie­fer- und Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen Lie­fer- und Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen auf­grund höhe­rer Gewalt und auf­grund von außer­ge­wöhn­li­chen und unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen, wel­che auch durch äußers­te Sorg­falt von der Emo­Train GmbH nicht ver­hin­dert wer­den kön­nen (hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re Streiks, behörd­li­che oder gericht­li­che Anord­nun­gen und Fäl­le nicht rich­ti­ger oder nicht ord­nungs­ge­mä­ßer Selbst­be­lie­fe­rung trotz dahin­ge­hen­den Deckungs­ge­schäfts), hat die Emo­Train GmbH nicht zu ver­tre­ten. Sie berech­ti­gen die Emo­Train GmbH dazu, die Lie­fe­rung um die Dau­er des behin­dern­den Ereig­nis­ses zu ver­schie­ben. c) Rück­tritt Bei Nicht­ver­füg­bar­keit aus zuvor genann­ten Grün­den kann die Emo­Train GmbH vom Ver­trag zurück­tre­ten. Die Emo­Train GmbH ver­pflich­tet sich dabei, den Kun­den unver­züg­lich über die Nicht­ver­füg­bar­keit zu infor­mie­ren und etwaig bereits erbrach­te Gegen­leis­tun­gen unver­züg­lich zu erstat­ten. d) Aus­schluss der Lie­fe­rung Post­fach­an­schrif­ten wer­den nicht belie­fert. e) Annah­me­ver­zug Gerät der Kun­de mit der Abnah­me der bestell­ten Ware in Ver­zug, ist die Emo­Train GmbH nach Set­zung einer ange­mes­se­nen Nach­frist berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten und Scha­dens­er­satz wegen Ver­zug oder wegen Nicht­er­fül­lung zu bean­spru­chen. Wäh­rend des Annah­me­ver­zugs trägt der Kun­de die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs oder der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung. f) Leis­tungs­zeit Bei Bestel­lung eines Down­loads steht die­ser für den Kun­den nach Ver­trags­schluss und Bezah­lung sofort bereit.

§ 3 Zahlung

a) Prei­se 
Sämt­li­che Prei­se ver­ste­hen sich inklu­si­ve Umsatzsteuer. 

b) Zah­lungs­ver­zug 
Der Kun­de gerät mit der Zah­lung in Ver­zug, wenn die Zah­lung nicht inner­halb von zwei Wochen nach Erhalt der Rech­nung bei der Emo­Train GmbH ein­geht. Bei Zah­lungs­ver­zug wer­den Zin­sen in Höhe von 5 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank berech­net, bzw. 9 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank bei Rechts­ge­schäf­ten, an denen ein Ver­brau­cher nicht betei­ligt ist. Soll­te der Kun­de mit sei­nen Zah­lun­gen in Ver­zug gera­ten, so behält sich die Emo­Train GmbH vor, Mahn­ge­büh­ren in Höhe von 2,50 Euro in Rech­nung zu stel­len. Die Gel­tend­ma­chung eines dar­über hin­aus gehen­den Scha­dens­er­sat­zes bleibt unbe­nom­men. Dem Kun­den ver­bleibt die Mög­lich­keit nach­zu­wei­sen, dass der Emo­Train GmbH kein oder ein gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist. 

c) Zurück­be­hal­tungs­recht 
Die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts steht dem Kun­den nur für sol­che Gegen­an­sprü­che zu, die fäl­lig sind und auf dem­sel­ben recht­li­chen Ver­hält­nis wie die Ver­pflich­tung des Kun­den beruhen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Zah­lung des Kauf­prei­ses im Eigen­tum von der Emo­Train GmbH. Der Kun­de hat die unter ein­fa­chem Eigen­tums­vor­be­halt ste­hen­de Ware jeder­zeit pfleg­lich zu behan­deln. Der Kun­de tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschä­di­gung, Zer­stö­rung oder den Ver­lust der gelie­fer­ten Waren erhält, an die Emo­Train GmbH ab. Bei ver­trags­wid­ri­gem Ver­hal­ten des Kun­den, ins­be­son­de­re bei Zah­lungs­ver­zug, ist die Emo­Train GmbH berech­tigt, die Kauf­sa­che zurück­zu­neh­men. In die­ser Zurück­nah­me der Kauf­sa­che liegt ein Rück­tritt vom Vertrag.

§ 5 Gewährleistung

a) Gewähr­leis­tungs­an­spruch
 Es bestehen gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­rech­te. Ein Gewähr­leis­tungs­an­spruch kann nur hin­sicht­lich der Beschaf­fen­hei­ten der Ware ent­ste­hen, zumut­ba­re Abwei­chun­gen in den ästhe­ti­schen Eigen­schaf­ten der Ware unter­fal­len nicht dem Gewähr­leis­tungs­an­spruch. Soweit zusätz­lich zu den Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen Garan­tien gege­ben wer­den, fin­den Sie deren genaue Bedin­gun­gen jeweils beim Pro­dukt. Mög­li­che Garan­tien berüh­ren die Gewähr­leis­tungs­rech­te nicht.

b) Gefah­ren­über­gang 
Die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs oder der Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware geht erst mit der Über­ga­be der Ware auf den Kun­den über. 

c) Mit­tei­lung 
Soll­te der Kun­de, nach Erhalt der Ware eine Beschä­di­gung fest­stel­len, bit­tet die Emo­Train GmbH den Kun­den dar­um, dies mit­zu­tei­len. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer sol­chen Mit­tei­lung, noch wer­den durch eine unter­blie­be­ne Mit­tei­lung die Gewähr­leis­tungs­rech­te des Ver­brau­chers berührt. 

d) Nach­er­fül­lung 
Ist die Ware man­gel­haft, kann der Kun­de wahl­wei­se Nach­er­fül­lung in Form der Nach­bes­se­rung oder Nach­lie­fe­rung ver­lan­gen. Wer­den Män­gel auch nach zwei­ma­li­gem Nach­bes­se­rungs­ver­such nicht beho­ben, so hat der Kun­de Anspruch auf Rück­tritt oder Minderung. 

e) Rech­te bei unwe­sent­li­chem Man­gel 
Beim Vor­lie­gen eines nur unwe­sent­li­chen Man­gels steht dem Kun­den unter Aus­schluss des Rück­tritts­rechts ledig­lich das Recht zur ange­mes­se­nen Min­de­rung des Kauf­prei­ses zu. 

f) Scha­dens­er­satz für Män­gel 
Für Schä­den, die auf eine unsach­ge­mä­ße Behand­lung oder Ver­wen­dung der Ware zurück­zu­füh­ren sind, wird kei­ne Gewähr geleis­tet. Scha­dens­er­satz für Män­gel an der Ware leis­tet die Emo­Train GmbH nur im Fal­le von Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Die­ser Aus­schluss betrifft nicht die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit. Auch die Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes blei­ben vom Haf­tungs­aus­schluss unberührt. 

g) Gewähr­leis­tung gegen­über Unter­neh­mern 
Gegen­über Unter­neh­mern gel­ten, abwei­chend von den gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­vor­schrif­ten, fol­gen­de Bestim­mun­gen: Im Fal­le eines Man­gels leis­tet die Emo­Train GmbH nach eige­ner Wahl die Nach­er­fül­lung in Form der Man­gel­be­sei­ti­gung oder der Neu­lie­fe­rung. Dabei geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs oder Ver­schlech­te­rung der Sache bereits mit Über­ga­be an die zum Trans­port bestimm­te Per­son über. Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che ver­jäh­ren inner­halb eines Jah­res nach dem so bestimm­ten Gefah­ren­über­gang. Aus­ge­nom­men hier­von ist der Rück­griffs­an­spruch nach § 478 BGB. 

h) Rüge­o­b­lie­gen­heit von Unter­neh­mern 
Unter­neh­mer müs­sen offen­sicht­li­che Män­gel unver­züg­lich in Text­form anzei­gen; andern­falls ist die Gel­tend­ma­chung des Gewähr­leis­tungs­an­spruchs aus­ge­schlos­sen. Zur Fris­t­wah­rung genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung. Den Unter­neh­mer trifft die vol­le Beweis­last für sämt­li­che Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen, ins­be­son­de­re für den Man­gel selbst, für den Zeit­punkt der Fest­stel­lung des Man­gels und für die Recht­zei­tig­keit der Mängelrüge.

§ 6 Haftung

a) Haf­tungs­aus­schluss 
Die Emo­Train GmbH sowie ihre gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen haf­ten nur für Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit. Soweit wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten (folg­lich sol­che Pflich­ten, deren Ein­hal­tung für die Errei­chung des Ver­trags­zwecks von beson­de­rer Bedeu­tung ist) betrof­fen sind, wird auch für leich­te Fahr­läs­sig­keit gehaf­tet. Dabei beschränkt sich die Haf­tung auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen, unmit­tel­ba­ren Durch­schnitts­scha­den. Gegen­über Unter­neh­mern haf­tet die Emo­Train GmbH im Fal­le eines grob fahr­läs­si­gen Ver­sto­ßes gegen nicht wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten nur in Höhe des vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen, unmit­tel­ba­ren Durchschnittsschadens. 

b) Haf­tungs­vor­be­halt 
Der vor­ste­hen­de Haf­tungs­aus­schluss betrifft nicht die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit. Auch die Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes blei­ben vom Haf­tungs­aus­schluss unberührt.

§ 7 Schlussbestimmungen

a) Gerichts­stand 
Als aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Rechts­strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag wird der Geschäfts­sitz von der Emo­Train GmbH ver­ein­bart, sofern der Kun­de Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist oder sofern der Kun­de kei­nen Gerichts­stand in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land hat. 

b) Rechts­wahl 
Soweit nicht zwin­gen­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen nach dem Hei­mat­recht des Kun­den ent­ge­gen­ste­hen, gilt deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts als vereinbart. 

c) Sal­va­to­ri­sche Klau­sel 
Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen berührt die Gül­tig­keit der übri­gen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen nicht.